Fragen & Antworten

wertschätzend. persönlich. kompetent.

Fragen & Antworten

wertschätzend. persönlich. kompetent.
  • Falls du unter einer Erkrankung leidest, benötige ich für die Beratung eine ärztliche Überweisung mit den ernährungsrelevanten Diagnosen.
  • Bei gesunde Personen oder unter besonderen Belastungen (zB Schwangerschaft, Sport) ist keine ärztliche Zuweisung notwendig.
  • Für eine umfassende Ernährungsanamnese sind aktuelle Laborbefunde sowie eine Liste mit den eingenommen Medikamenten von Vorteil und bitte zur Erstberatung mitzunehmen.
  • Ja. Ich stehen als Diaetologin unter der gesetzlichen Schweigepflicht.
  • Gesetzliche Gesundheitskassen (z.B. ÖGK, BVA, VAEB, …):
    Es gibt momentan noch keine Möglichkeit die Honorarnote für Ernährungsberatungen bei der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen und eine Rückerstattung zu bekommen.
  • Private Krankenversicherung:
    Es besteht die Möglichkeit bei Abschluss mancher privaten Zusatzversicherung die Honorarnote einzureichen und das gesamte oder Teile des Beratungshonorars rückerstattet zu bekommen. Dies ist bitte persönlich mit der entsprechenden Versicherung im Vorfeld abzuklären. Für eine Rückerstattung ist die Honorarnote mit ärztlicher Überweisung bei der zuständigen Versicherung einzureichen.
  • Selbstständige Unternehmer (SVS):
    Für Selbstständige Unternehmer besteht die Möglichkeit pro Kalenderjahr den sogenannten “Gesundheitshunderter” zu erhalten. Die SVS übernimmt € 100,00, u. a. für Ernährungsberatungen bei Diätolog*innen.

 

Weiterführende Informationen bitte direkt über die Webseite der SVS einholen.

  • Falls du einen vereinbarten Termin nicht einhalten kannst, storniere ihn bitte mindestens 24h vorher. Im Falle eines Nichterscheinens muss ich die Beratungsleistung in Rechnung stellen. Herzlichen Dank für dein Verständnis!